Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und richtet sich an Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen – diese Unternehmen sind verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten. Bei Nichteinführung eines solchen Hinweisgebersystems können hohe Bußgelder auf Sie zukommen.

Im Detail ist das Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen wichtig, um einen sicheren und vertrauenswürdigen Kanal für Mitarbeiter zu schaffen, um mögliche Verstöße oder Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens zu melden. Es bietet Schutz für Whistleblower, die Bedenken oder Informationen über illegale Aktivitäten, Korruption, Missbrauch oder andere Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien melden möchten. Durch den Schutz der Identität und die Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen fördert das Gesetz eine offene und transparente Unternehmenskultur, in der Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Mit uns – der netCo.privacy – setzen Sie die Vorgaben der europäischen Whistleblower-Richtlinie und des aktuellen,  deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes um.

Wir haben für unsere Kunden eine mittelstandstaugliche und kostengünstige Lösung implementiert – fragen Sie uns gerne danach!

Ihre Vorteile dabei sind:

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